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Verkehrsrechtliche Anordnung
Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung wird für Baustellen im öffentlichen Raum oder Straßen benötigt.
Diese beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung.
Zur Beantragung müssen diese Unterlagen eingereicht werden:
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Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
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Verkehrszeichenplan, Regelplan oder Vorschlag zur Beschilderung auf Grundlage der "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA)
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Lageplan mit skizzierter Verkehrsraumeinschränkung (z. B. Umleitungen)
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bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung) Vorlage des Signalzeitenplanes
Die Verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Die Kosten hierfür sind abhängig von der zuständigen Stelle und ob es sich hierbei um eine halbseitige Sperrung oder eine Vollsperrung handelt.
Erklärung:
Es ist bekannt, dass bei der Anordnung die Kosten sowie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen und deren Beleuchtung sowie die Aufstellung und Bedienung der erforderlichen Zeichen zur Leitung des Verkehrs (Signalanlagen) vom Antragsteller übernommen werden müssen. Weiterhin verpflichtet sich der Antragsteller, bei etwa vorkommenden Verkehrsunfällen, die durch diese Maßnahmen bedingt sind und mit Ihnen im ursächlichen Zusammenhang stehen, die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang zu übernehmen.