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Plakatierungsantrag

Plakatierungsgenehmigung beantragen

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

 

Das Plakatieren im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.

 

Sie bestimmen in der Regel

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,
  • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
  • Größe und Anzahl der Plakate,
  • Plakatierungsorte und -dauer.

Die erforderliche Unterlage zur Beantragung ist gegebenenfalls ein Entwurf des Plakats.

Die Plakatierungserlaubnis kann bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt, beantragt werden.

 

Die Kosten hierfür sind abhängig von der zuständigen Stelle.

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