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Gestattung

Gestattungserlaubnis beantragen

Sofern Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z.B. Bierzelt oder Bierwagen) aufzunehmen, benötigen Sie eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung). Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt unter erleichterten Bedingungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit liegen.

 

Der besondere Anlass ist z.B. bei Sportveranstaltungen, Volksfesten, Vereinsveranstaltungen, Schüzenfesten oder Straßenfesten gegeben.

 

Sie benötigen die Gestattung nicht, wenn ausschließlich

 

- alkoholfreie Getränke

- unentgeltliche Kostproben

- zu bereitete Speisen oder

- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke oder zubereitete Speisen an Hausgäste

 

verabreicht werden.

 

Als Veranstalter muss man die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.  Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:
  • Jugendschutz
  • Jugendarbeitsschutz
  • Infektionsschutz
  • Brandschutz
  • Lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
  • Preisaushang

Man muss eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

 

Als Veranstalter haftet man für mögliche Schäden.

Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, wird die Gestattung durch das Ordnungsamt des Amtes Auenland Südholstein erteilt.

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