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Aufgraberlaubnis

Aufgraberlaubnis beantragen

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen grundsätzlich einer Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis). Eine Sonderform stellen Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz dar. Für diese gelten besondere Regeln.

 

Genehmigungsbedürftige Arbeiten sind zum Beispiel:

  • Aufgabunge für Hausanschlüsse der Ver- und Entsorgungsleitungen eines Grundstückes, die im öffentlichen Verkehrsraum herzustellen sind - auch bei Störungsbeseitigungsarbeiten
  • Veränderungen von Hofeinfahrten bzw. Neubau von Stellplätzen (Gehweg- und Bordsteinabsenkung)
  • Aushub des Arbeitsraums (Arbeiten unterhalb der Erdoberfläche - Gräben- und Grubenaushub im privaten Grundstück), in dem ein Teil der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Gehweg etc.) in Anspruch genommen wird oder eine Böschungsrutschung entstehen kann
  • alle anderen Aufgrabungen und Veränderungen im öffentlichen Verkehrsraum, die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Ausgrabung im öffentlichen Verkehrsraum tätigen wollen.

Zur Beantragung müssen diese Unterlagen eingereicht werden:

  • Antragsformular
  • Mehrspartenplan mit Darstellung der Grabestelle (14-fach)

Die Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Die Kosten hierfür sind abhängig von der zuständigen Stelle.

Zum Online-Antrag